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Stromtarife – der Markt steckt voller Möglichkeiten

Stromtarife – als Kunde hat man die Wahl

Alle Energieversorger bieten unterschiedliche Stromtarife, mit denen der Kunde das passende Angebot für seine persönlichen Bedürfnisse finden kann. Dabei bestehen die Tarife grundsätzlich aus einem Arbeitspreis, welcher variabel ist, und eine Grundpreis der festgesetzt ist. Bei Großkunden entsteht oftmals noch ein sogenannter Leistungspreis. Je nach Stromverbrauch und Leistungsbedarf können dann Kunden aus unterschiedlichen Tarifen wählen. So gibt es zum Beispiel Single-Stromtarife, bei denen der Grundpreis sehr gering ist, jedoch der Arbeitspreis je Kilowattstunde etwas teurer. Umgekehrt können Familien von Sondertarifen profitieren, bei denen der Arbeitspreis sehr gering ausfällt, dafür der Grundpreis in der Regel etwas höher ist.

Stromtarife – so setzt sich der Strompreis zusammen

Die Preise der unterschiedlichen Stromtarife setzen sich in der Regel aus drei Bestandteilen zusammen. Ein Bestandteil sind die Kosten für die Stromlieferung. Dieser Preisbestandteil wird weitestgehend durch die Großhandelsmärkte für Strom bestimmt. Derzeit machen diese Kosten rund 23 Prozent an den Gesamtkosten aus. Ein weiterer Bestandteil sind die Kosten für die Netznutzung. Darin enthalten sind die Entgelte für den Transport sowie die Verteilung der Energie bis zum Kunden. Da die großen Stromkonzerne eine Art Monopolstellung als Netzbetreiber haben, macht dieser Bestandteil rund ein Viertel am Strompreis aus. Den mit Abstand größten Teil nehmen jedoch Steuern, Abgaben und Umlagen ein. So muss eine Konzessionsabgabe, eine KWK-Umlage sowie Stromsteuer und Umsatzsteuer erhoben werden. Mit rund 41 Prozent ist dieser Bestandteil am Strompreis beteiligt.

Stromtarife –die Grundversorgung durch den kommunalen Versorger

Laut Gesetz sind Energieversorger dazu verpflichtet, Stromtarife anzubieten, mit denen jedermann mit elektrischer Energie versorgt werden kann. In der Vergangenheit wurden diese Tarife „Allgemeine Tarife“ genannt. Bis Mitte 2007 unterlagen diese Stromtarife der Genehmigung durch die Landesbehörde. Die Grundversorgungs-Tarife der Energieversorger unterliegen bestimmten Auflagen. So können diese zum Beispiel mit einer Kündigungsfrist von nur einem Monat gekündigt werden. Weiterhin muss der Grundversorger die Versorgung mit Energie aufnehmen, sollte ein alternativer Versorger einen Kunden der Region nicht mehr mit Energie versorgen können.

Stromtarife – sichern Sie sich den preiswertesten Versorger

Seit der Liberalisierung des Energiemarktes haben sich zahlreiche neue Versorger am Markt etabliert. So können Stromkunden aus über 900 Versorgern wählen. All diese bieten natürlich noch unterschiedliche Stromtarife. Um die Übersicht im Tarifdschungel zu behalten, ist ein Tarifrechner hilfreich. Dieser ermittelt Ihnen anhand der Postleitzahl und des jährlichen Verbrauchs an Strom den günstigsten Energieversorger und hilft Ihnen damit beim Sparen. Schnell sind durch einen Wechsel bis zu mehreren hundert Euro im Jahr gespart. Der Tarifvergleich ist natürlich kostenlos und vollkommen unverbindlich.