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Stromanbieter wechseln und jährlich Geld sparen

Stromanbieter wechseln und Ökostrom beziehen

Der Anteil an regenerativ erzeugter Energie im Strommix beträgt im Bundesdurchschnitt 16,5 Prozent. Vorrangig kommen dabei Wind, Wasser und die Sonne als Energiequellen zum Einsatz. Für einen weiteren Ausbau von alternativen Erzeugungsarten sorgt das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses wurde im Jahr 2000 beschlossen und hat das Ziel, den Anteil umweltfreundlich hergestellter Energie bis auf 30 Prozent auszubauen. Das ehrgeizige Vorhaben soll bis 2020 realisiert werden. Wem das jedoch zu lang ist, der kann den Stromanbieter wechseln und schon jetzt 100-prozentigen Ökostrom beziehen.

Stromanbieter wechseln – worauf Sie bei einer Kündigung achten müssen

Wer den Stromanbieter wechseln möchte, sollte unbedingt auf die Kündigungsfrist achten. Die Kündigung des Grundversorgungs-Tarifs ist mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen möglich. Bei alternativen Tarifen sollte die Kündigungsfrist immer genau aus dem Versorgungsvertrag herausgelesen werden. Werden diese Fristen eingehalten, hat man kaum bürokratischen Aufwand. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des alten Versorgungsvertrags für Sie. Lediglich im Fall von sehr kurzen Kündigungsfristen sollte man als Verbraucher selbst kündigen, um der Gefahr einer Vertragsverlängerung aus dem Weg zu gehen.

Stromanbieter mit dem Sonderkündigungsrecht wechseln

Als Verbraucher können Sie auch den Stromanbieter wechseln, wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses greift immer dann, wenn der Versorger die Preise für Energie erhöht. Jedoch sollte man in einem solchen Fall schnell reagieren. Die Kündigungsfristen liegen bei einer Sonderkündigung in der Regel bei vier Wochen. Somit sollten Sie auch in diesem Fall den Versorger selbst kündigen. Sollten Sie den Versorger in einem solchen Fall wechseln, dann brauchen Sie nicht zu befürchten, ohne Strom auskommen zu müssen. Der Grundversorger der Region ist so lang verpflichtet Sie mit Energie zu beliefern, bis Ihr neuer Anbieter die Versorgung aufnimmt.